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Die Reinigung des Treppenhauses in einem Mietshaus wird im Mietvertrag geregelt. Mit der Unterschrift übernimmt der Mieter diese Verpflichtung zur regelmäßigen Säuberung des Treppenhauses oder, wohl der häufigste Fall, für seinen Treppenabschnitt in einem Mehrfamilienhaus. Ob auch die Kellertreppe oder die Stiegen zum Dachboden von den Mietern gereinigt werden müssen, ist Vertragssache. Allerdings ist dies nicht überall gängig.

Der Wochentag, an dem geputzt werden muss, ist festgelegt. Zu welcher Uhrzeit der Mieter zu Putzlappen und Eimer greift, liegt in seinem Ermessen. Hauptsache, er tut es überhaupt.
Und da beginnt das Problem. Ist ein Mieter verhindert, weil er beispielsweise in den Urlaub fährt, dann muss er sich mit seinem Nachbarn absprechen, um den Reinigungstermin zu tauschen. In den meisten Fällen wird das der Etagennachbar sein. Und ebenfalls in den meisten Fällen wird es mit einem solchen Tausch in einer funktionierenden Mietergemeinschaft keine Probleme geben.

Aber da gibt es immer wieder die unerfreulichen Mitmenschen, die sich durch ein Talent für Drückebergerei auszeichnen. Für den Vermieter bedeutet das, diesen Mieter mit einer Abmahnung an seine vertraglich eingegangene Verpflichtung zu erinnern und ihm eine Frist zu setzen.
Zeigt das keine Wirkung, kann der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten dem säumigen Mieter als Schadenersatz in Rechnung stellen. Allerdings warnen Juristen davor, dass es vor Gericht schwierig sein wird, dem Mieter ein tatsächliches Versäumnis nachzuweisen. Der Vermieter bleibt also auf den Reinigungskosten sitzen.
Was zu vermeiden ist, indem schon im Mietvertrag festgelegt wird, dass der Vermieter eine Reinigungsfirma seiner Wahl beauftragt und die Kosten auf alle Mieter umlegt.