Wie nun bekannt wurde, drohen Arbeitnehmern, die auf dem Bau und als Gebäudereiniger tätig sind, bald enorme Einkommenseinbußen. Denn die Mindestlöhne in diesen Branchen sind nicht mehr aktuell. 

Bauarbeiter

Diese Informationen wurden vom Spiegel veröffentlicht. Sowohl der Bau wie auch die Gebäudereinigung gehören zu den Branchen, deren zuvor vereinbarten, tariflichen Mindestlöhne nun per spezieller Verordnung vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) als verbindlich erklärt werden könnten. Und hierbei ist es unerheblich, ob es einen Tarifvertrag gibt oder nicht. Allerdings ist diese sogenannte Allgemeinverbindlichkeitserklärung am Ende des letzten Jahres ausgelaufen und eine neue Verordnung wurde bislang noch nicht beschlossen. Dadurch können die Firmen, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, von nun an den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde zahlen. 

Als Vergleich sollte einmal die tarifliche Untergrenze von 9,55 Euro (im Osten) und 10,30 (im Westen) betrachtet werden. Dieser Unterschied kann sich auf den Monat bezogen schon bemerkbar machen. 

Die Mindestlöhne im Baugewerbe beginnen bei 11,75 Euro. Und da sich die Verhandlungen über neue Tarifverträge ungewöhnlich lange hinzogen, wurde seitens der IG Bau und der Arbeitgeber ein Antrag auf eine neue Rechtsordnung gestellt. Frühestens im Februar kann das BMAS eventuelle, neue Tariflöhne wieder als allgemein verbindlich erklären.